Elternmitarbeit
Die Eltern haben nach dem Schulgesetz und der Elternbeiratsverordnung wichtige Aufgaben in der Schule.
Die Elterngruppe einer Klasse wählen aus ihrer Mitte zwei Personen als Elternvertreter.
Die Elterngruppe (alle Eltern einer Klasse) und die Lehrergruppe (alle Lehrer, die in der Klasse unterrichten) treten mindestens einmal im Schulhalbjahr zusammen. Diese Klassenpflegschaft (auch Elternabend genannt) dienen der Pflege enger Verbindungen zwischen Eltern und Schülern. Eltern und Lehrer sollen sich in der Klassenpflegschaft gegenseitig beraten sowie Anregungen und Erfahrungen austauschen.
Die Elternvertreter aller Klassen bilden den Elternbeirat. Dieser tritt in jedem Schulhalbjahr mindestens einmal zusammen und soll die Anteilnahme der Eltern am Leben und der Arbeit der Schule fördern. Vom Elternbeirat können Wünsche und Anregungen aus der Elternschaft beraten und an die Schule weitergeleitet werden.
Der Elternbeirat wählt aus seiner Mitte die oder den Vorsitzende/n und die Vertreter/innen für die Schulkonferenz.
Die Schulkonferenz, das höchste Gremium der Schule, setzt sich an der Grundschule aus 12 Mitgliedern (6 Lehrer, 6 Eltern) zusammen und tagt auch in jedem Schulhalbjahr ein Mal. In der Schulkonferenz werden alle wichtigen Angelegenheiten der Schule beraten und beschlossen.
Wichtige Angelegenheiten sind z.B. Unterrichtszeiten, Einschulungstag, Schuletat, Schulnamen, Änderungen des Ganztagesbetriebes, Baumaßnahmen, Schulordnung, Schulveranstaltungen, außerunterrichtlicher Unterricht, Kontingentstundentafel, Beschlüsse zu allgemeinen Fragen der Klassenarbeiten und Hausaufgaben.
Eltern können nach Absprache mit der Schule auch ihre Talente einbringen und Arbeitsgemeinschaften anbieten.